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- Finanzielle Hilfe aus Mitteln der Städtebauförderung für das Beheben baulicher Missstände und für Modernisierung und Instandsetzung wertvoller historischer Bausubstanz
- Städtebauförderung wird nur gewährt, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Finanzierung ausgeschöpft sind
- Private Bauherren können die Förderung als Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehn erhalten
- Die B.D. Stadterneuerungsgesellschaft mbH ist als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Teterow mit der fachlichen Betreuung beauftragt
- Die Höhe der Förderung ist abhängig vom städtebaulich bedingten Mehraufwand
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung
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