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Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Förderung des Bauvorhabens aus den Mitteln der Städtebauförderung möglich:
- Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet
- Das Gebäude ist erhaltenswert oder weist städtebauliche Mängel und Missstände auf
- Die Modernisierungsmaßnahme entspricht den Sanierungszielen
- Die Städtebauförderung ist eine subsidiäre Ergänzung zu anderen Finanzierungsquellen
- Die Rest-Nutzungsdauer nach der Sanierung beträgt noch mindestens 30 Jahre
- Die Baumaßnahme wird zeitnah realisiert
- Der Stadt müssen ausreichend Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm zur Verfügung stehen
- Die Arbeiten dürfen noch nicht begonnen sein
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